pink-wpg-gmbh-stage-aktuelles-01.jpg

Gesetz zur Fortführung des Sanierungs- und Insolvenzrechts tritt zum 1.1.2021 in Kraft.

Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) steht ein umfangreicher Baukasten mit neuen Werkzeugen zur schnellen und gezielten Sanierung von Unternehmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens zur Verfügung.

Coronabedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht endet zum 30.04.2021

Die durch das COVInsAG ausgesetzte Insolvenzantragspflicht gilt seit dem 1. Mai 2021 wieder uneingeschränkt für Unternehmen in Deutschland.

PINK erstellt Insolvenzplan über das Vermögen einer in Köln überregional tätigen Werbeagentur.

Zusammen mit dem Insolvenzverwalter wurde der Geschäftsbetrieb über einen „asset Deal“ saniert, da sich diese Lösung als die schnellere und wirtschaftlich sinnvollere erwiesen hat als die Insolvenzplanlösung.

PINK erstellt den Insolvenzplan über das Vermögen einer in Hamburg überregional bekannten Arztpraxis

iese Maßnahme wurde notwendig, da ein hoher Sanierungsgewinn aufgrund der unklaren Rechtslage zu einer großen Steuerlast hätte führen können.

PINK berät den Vorstand der INTEC AG im Eigenverwaltungsverfahren.

Das Insolvenzgericht Göttingen hat am 1.11. 2016 den Insolvenzplan der INTEC AG bestätigt und das Insolvenzverfahren aufgehoben.

PINK beendet das erste Schutzschirmverfahren als Berater des Eigenverwalters erfolgreich.

Das Insolvenzgericht Wuppertal hat am 2.01.2015 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GABE gGmbH nach § 270 b InsO eröffnet.