In Krisensituationen ist es für Geschäftsführer und Vorstände entscheidend zu wissen, wann ein Insolvenzantrag gestellt werden muss. Ein verspäteter Antrag kann erhebliche finanzielle Folgen haben, da die verantwortlichen Personen für Zahlungen haften, die nicht mit der Sorgfalt eines ordnungsgemäßen Geschäftsführers geleistet wurden. Diese Haftung betrifft nicht das Unternehmensvermögen, sondern das Privatvermögen des Geschäftsführers oder Vorstande.