PINK erstellt den Insolvenzplan über das Vermögen einer in Hamburg überregional bekannten Arztpraxis

PINK erstellt den Insolvenzplan in Eigenverwaltung gemäß § 270 a InsO über das Vermögen einer in Hamburg überregional bekannten Arztpraxis und berät den Unternehmer. Zusammen mit dem Insolvenzverwalter haben die Beteiligten entschieden die Restschuldbefreiung zu beantragen und das Insolvenzplanverfahren zu beenden.

Diese Maßnahme wurde notwendig, da ein hoher Sanierungsgewinn aufgrund der unklaren Rechtslage zu einer großen Steuerlast hätte führen können.

Hamburg, 15.11.2018. Das Insolvenzgericht Hamburg hat am 1.11.2018 das Insolvenzverfahren aufgehoben, Dr. Tjark Thies zum Treuhänder bestellt und dem Antrag auf Restschuldbefreiung stattgegeben. Die Sanierung der Arztpraxis wurde erfolgreich abgeschlossen. Dr. Andreas Pink von der PINK Wirtschaftsprüfung GmbH, Köln berät den Unternehmer und hatte im Vorfeld den Insolvenzplan erstellt. Ziel des Insolvenzplans war die Entschuldung des Unternehmers von hohen „Altschulden“, die auf verlorene Regressforderungen der Krankenkassen zurück zu führen waren. Die Entschuldung des Unternehmers wurde nun durch das Restschuldbefreiungsverfahren erreicht.