Mit dem Jahressteuergesetz 2022 vom 16.12.2022, BGBl. 2022 I S. 2294, BStBl. 2023 I S. 7, ergaben sich umfangreiche Änderungen im Zusammenhang mit der steuerlichen Berücksichtigung von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer und bei der Arbeit im Homeoffice, die bereits seit 2023 zu berücksichtigen sind.