Steuerliche Änderungen im Koalitionsvertrag 2025

Von Kevin Zimmermann 24. April 2025 10 min. Lesezeit
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Der neue Koalitionsvertrag der Bundesregierung bringt umfassende steuerliche Reformen auf den Weg. Diese betreffen sowohl Unternehmen und Selbstständige als auch Arbeitnehmer, Vermieter und Investoren. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten geplanten steuerlichen Maßnahmen – verständlich und praxisnah erklärt.

 

A. DIE STEUERLICHEN SCHWERPUNKTE IM ÜBERBLICK

I. Entlastungen für Unternehmen

Um Investitionen in die deutsche Wirtschaft anzukurbeln, wird eine degressive Abschreibung (AfA) in Höhe von 30 % eingeführt. Diese gilt für neue Ausrüstungsinvestitionen in den Jahren 2025 bis 2027 und soll Unternehmen Liquidität und Planungssicherheit verschaffen.

Die Körperschaftsteuer soll ab 2028 in fünf Stufen jährlich um je einen Prozentpunkt gesenkt werden. Damit sollen insbesondere Kapitalgesellschaften im internationalen Vergleich entlastet und wettbewerbsfähiger gemacht werden.

Auch Personengesellschaften profitieren künftig von steuerlichen Verbesserungen: Das Optionsmodell nach § 1a KStG sowie die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG werden praxisgerechter ausgestaltet. Das Ziel ist eine gleichwertige Besteuerung unabhängig von der gewählten Rechtsform.

Darüber hinaus wird der Gründungsprozess deutlich vereinfacht. Mit digitalen Verfahren, einem „One-Stop-Shop“ und dem Ziel der Unternehmensgründung innerhalb von 24 Stunden soll Deutschland zum gründungsfreundlichen Standort werden.

 

II. Einkommensteuer: Entlastung für breite Bevölkerungsschichten

Zur Mitte der Legislaturperiode ist eine Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen geplant. Damit soll insbesondere der Mittelstand gestärkt und die Steuerlast für Normalverdiener reduziert werden.

Auch Familien stehen im Fokus: Die bislang bestehende Schere zwischen Kindergeld und Kinderfreibeträgen soll schrittweise geschlossen werden. Künftig soll bei jeder Erhöhung des Kinderfreibetrags auch das Kindergeld entsprechend angepasst werden.

 

III. Anreize für Mehrarbeit

Wer freiwillig mehr arbeitet, soll künftig stärker davon profitieren. Überstundenzuschläge, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit (ab 34 oder 40 Stunden) hinausgehen, werden steuerfrei gestellt.

Auch Prämien, die Arbeitgeber an Teilzeitbeschäftigte zahlen, wenn diese ihre Arbeitszeit freiwillig erhöhen, sollen steuerlich begünstigt werden. Dadurch soll ein Anreiz geschaffen werden, die individuelle Arbeitszeit auszudehnen – ohne steuerliche Nachteile.

 

IV. Gewerbesteuerreform

Der bundesweite Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer wird von derzeit 200 % auf 280 % erhöht. Damit soll eine einheitlichere Belastung über alle Kommunen hinweg sichergestellt und ein Steuerwettbewerb auf niedrigem Niveau verhindert werden.

Außerdem plant die Bundesregierung, Scheinverlagerungen von Unternehmenssitzen in sogenannte Gewerbesteueroasen aktiv zu bekämpfen. Hierzu sollen gezielte administrative Maßnahmen zum Einsatz kommen.

 

V. Internationale Steuerpolitik

Deutschland unterstützt weiterhin die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung für Großkonzerne, um Steuervermeidung und aggressive Gestaltungen zu verhindern. Gleichzeitig setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein, unfaire Nachteile für deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu vermeiden.

Eine Vereinfachung der neuen internationalen Regeln wird angestrebt. So soll die Umsetzung für Unternehmen praxistauglich und rechtssicher erfolgen.

 

VI. Digitalisierung und Bürokratieabbau

Ein wichtiger Schritt ist die Umstellung der Einfuhrumsatzsteuer auf ein Verrechnungsmodell. Unternehmen müssen dann die Steuer nicht mehr vorfinanzieren, sondern können sie direkt mit ihrer Umsatzsteuervoranmeldung verrechnen – ein echter Liquiditätsvorteil.

Zudem ist ein umfangreicher Abbau von Schriftformerfordernissen, insbesondere im Steuer- und Arbeitsrecht, vorgesehen. Ziel ist es, Anträge digital abwickeln zu können und Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten.

 

VII. Weitere steuerliche Anreize

Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge wird bis 2035 verlängert, was insbesondere für Unternehmer mit Firmenflotten relevant ist. Zusätzlich ist eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge geplant, um den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität weiter zu fördern.

Vermieter, die ihre Objekte unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete vermieten, sollen künftig steuerlich begünstigt werden. So soll günstiger Wohnraum gefördert und gleichzeitig steuerlich anerkannt werden.

Darüber hinaus sollen energetische Sanierungskosten bei geerbten Immobilien von der Steuer abgesetzt werden können. Diese Maßnahme soll die Modernisierung des Immobilienbestands erleichtern, ohne Erben finanziell zu überfordern.

 

B. WAS BEDEUTET DAS FÜR SIE ALS STEUERZAHLER?

Die geplanten steuerlichen Maßnahmen betreffen nicht nur Großkonzerne, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen, Vermieter, Selbstständige und Angestellte. Wer frühzeitig informiert ist, kann neue Gestaltungsspielräume nutzen und steuerliche Vorteile gezielt ausschöpfen.

Eine rechtzeitige steuerliche Planung ist daher entscheidend – sowohl im privaten als auch im betrieblichen Bereich.

 

C. FAZIT

Der Koalitionsvertrag 2025 bringt spürbare Entlastungen, stärkere Investitionsanreize und wichtige Modernisierungen im Steuerrecht. Deutschland soll ein attraktiver Standort bleiben – für Unternehmer, Investoren und Arbeitnehmer gleichermaßen.

Gerne beraten wir Sie individuell zu den neuen Rahmenbedingungen und unterstützen Sie dabei, Ihre steuerliche Strategie darauf abzustimmen.