Einkommensteuer und Familien
Der Grundfreibetrag steigt 2026 um 252 Euro auf 12.348 Euro. Zusätzlich wird der übrige Einkommensteuertarif angepasst, um zu verhindern, dass inflationsbedingte Gehaltserhöhungen zu einer schleichenden Mehrbelastung führen. Familien profitieren ebenfalls: Das Kindergeld erhöht sich auf 259 Euro pro Kind und Monat, und der Kinderfreibetrag steigt auf 9.756 Euro. Es wäre allerdings wünschenswert, an dieser Stelle Privatpersonen angesichts diverser Kostensteigerungen steuerlich mehr zu entlasten.
Energie: Strom und Gas
Mehrere Maßnahmen sollen die Energiekosten ab 2026 spürbar senken. Die Stromsteuer wird dauerhaft auf den EU-Mindeststeuersatz gesenkt und gilt nach Darstellung des Bundesfinanzministeriums insbesondere für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft. Zusätzlich werden Übertragungsnetzentgelte bezuschusst, was sich über die Stromrechnung auch bei Privathaushalten und Unternehmen auswirken kann. Außerdem entfällt die Gasspeicherumlage ab 2026.
Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie
Die Entfernungspauschale wird ab dem 1. Januar 2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht. Damit gilt der höhere Satz nicht mehr erst ab dem 21. Kilometer. Für Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften bleibt zudem die Mobilitätsprämie auch nach 2026 möglich, weil die bisherige Befristung aufgehoben wird.
E-Mobilität und Arbeiten im Alter
Die Steuerbefreiung reiner Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer wird bis Ende 2035 verlängert. Für Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Regelrentenalters freiwillig weiterarbeiten, soll die Aktivrente gelten: Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat können steuerfrei sein, wenn es sich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sind Selbstständige sowie Beamtinnen und Beamte nicht umfasst.
Gastronomie, Ehrenamt und Forschung
In der Gastronomie sinkt die Umsatzsteuer für Speisen bei Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 1. Januar 2026 von 19 Prozent auf 7 Prozent; Getränke sind hiervon ausgenommen. Das Ehrenamt wird über höhere Pauschalen gestärkt: Die Ehrenamtspauschale steigt auf 960 Euro, die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro pro Jahr. Für Unternehmen nennt das Bundesfinanzministerium außerdem eine Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage, unter anderem durch die Anhebung des Bemessungsgrundlagenhöchstbetrags von 10 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro.
Unsere Einschätzung
Umfassendere Steuerentlastungen, insbesondere für Unternehmen, wären an dieser Stelle wünschenswert gewesen. Insbesondere die geplante stufenweise Herabsetzung des Körperschaft-Steuersatzes könnte durch eine zeitliche Vorverlagerung zeitnahe Entlastung bringen. Wir beobachten die weitere Entwicklungen und werden hierüber in unserem Blog berichten.